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11.11.2024 – Leben
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Energieausweis – Was ist das, wer braucht ihn, und was ist sein Inhalt?

Der Energieausweis vermittelt auf den ersten Blick, wie viel Energie für die Beheizung eines Wohngebäudes erforderlich ist. Dieser Wert wird Heizwärmebedarf oder auch Energiekennzahl genannt. Je niederer dieser Wert ist, desto besser ist die thermische Hülle eines Gebäudes und desto geringer sind die zu erwartenden Heizkosten. Wird ein Haus oder eine Wohnung zur Vermietung oder zum Verkauf angeboten, muss der Heizwärmebedarf schon im Inserat angegeben werden. Die Bescheinigung selbst gibt aber Auskunft über die gesamte energetische Qualität eines Gebäudes. Er ist vergleichbar mit einem "Energielabel", wie es bei Elektrogeräten verwendet wird, und zeigt auf, wie energieeffizient ein Gebäude ist.

Energieausweis inhaltliche Anforderungen

 

Immobiliengeschäften zu vermeiden, sondern wird auch für andere Vorgänge benötigt. So muss ein solcher bereits vorliegen:

  • bei der Einreichung um Baubewilligung
  • Förderungseinreichung eines Neubaus
  • bei einer Beantragung einer Sanierungsförderung
  • wie schon erwähnt, bei Verkauf bzw. Vermietung einer Wohnung oder eines Hauses
     

Wer darf einen Energieausweis ausstellen und was ist enthalten?

Den Energieausweis erstellen einschlägige Experten und Expertinnen, die ein Gewerbe in verschiedenen Sparten ausüben, Ingenieurbüros und ZiviltechnikerInnen. Wenn Sie einen Energieausweis beantragen, legen Sie möglichst viele Unterlagen und Informationen vor. Je genauer der Energieausweis die baulichen Gegebenheiten wiedergibt, desto besser kann z.B. ein möglicher Sanierungsbedarf herausgelesen werden oder ein Wertgutachten erstellt werden. Welche Daten werden für einen Energieausweis benötigt:
 

1. Einreichplan des Gebäudes

  • Der aktuell gültige Einreichplan ist notwendig, um die Abmessungen schnell und präzise zu erfassen.
     

2. Bauliche Abweichungen

  • Identifikation von Abweichungen: Gibt es Unterschiede zwischen dem bestehenden Gebäudestatus und dem Einreichplan? Häufig treten Abweichungen in den Abmessungen und der Lage von Fenstern auf. Fotos zur Dokumentation sind hierbei hilfreich.
  • Umfang der Abweichungen: Bei größeren Abweichungen kann es erforderlich sein, vor der Berechnung des Energieausweises einen neuen Plan erstellen zu lassen.
     

3. Beheizte Bereiche

  • Informationen darüber, wo sich der beheizte Bereich des Gebäudes befindet, und ob ein etwaiger Keller ebenfalls beheizt wird.
     

4. Baustruktur

  • Aufbau von Bauteilen: Eine detaillierte Aufstellung des Aufbaus von Außenwänden, Decken usw. ist nötig. Diese Informationen findet man meistens im Bauplan, andernfalls können ältere Pläne oder Baubeschreibungen hilfreich sein.
     

5. Thermische Qualität der Fenster

  • Angaben zur thermischen Qualität der Fenster, typischerweise in der Rechnung angegeben. Wichtige Werte sind:
  • U-Wert der Verglasung (Ug)
  • U-Wert des Rahmens (Uf)
  • Wärmebrückenzuschlag (Ψ)
  • Gesamtenergiedurchlassgrad (g)
     

6. Thermische Qualität der Außentüren

  • Informationen über die thermische Qualität der Außentüren sowie der Türen, die beheizte von unbeheizten Bereichen trennen. Früher wurde der U-Wert ebenfalls als k-Wert bezeichnet. Falls keine spezifischen Werte vorliegen, sollten die Türmerkmale (z. B. Material, Maße, Isolierung) angegeben werden.
     

7. Heizsystem

  • Heizsystemdetails: Informationen über das verwendete Heizsystem und dessen Kapazität (Heizkessel).
  • Platzierung der Heizungsrohre: Sind die Heizungsrohre im kalten Keller oder im warmen Bereich verlegt?
  • Dämmung: Wie gut sind die Heizungsrohre gedämmt?
     

8. Warmwasserbereitung

  • Wie erfolgt die Warmwasserbereitung?
  • Ist ein E-Boiler vorhanden oder wird die Warmwasserbereitung über eine Kombitherme geregelt?
  • Informationen über die Verteilleitungen und deren Dämmung sind wichtig. Gibt es eine Zirkulationsleitung?
  • Bei Mehrfamilienhäusern: Informationen zur Abrechnung von Heizung und Warmwasser.
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9. Umfeld des Gebäudes

  • Details zu Nachbargebäuden, Geländeformationen, Bäumen und anderen Elementen, die das Gebäude beschatten (Abstand, Richtung, Höhe).

Je detaillierter die Informationen zur Verfügung stehen, desto genauer wird die Berechnung. Unklare Details, wie etwa nur die Heizungsart ohne weitere Informationen, führen dazu, dass ungünstige Pauschalwerte verwendet werden, die das System schlechter darstellen, als es tatsächlich ist. So wird etwa bei einem Hausverkauf ohne Energieausweis in Österreich, der dem Baujahr übliche Standard angenommen, ein besserer thermischer Zustand (Infos zur thermischen Sanierung) oder eventuelle Sanierungen werden nicht berücksichtigt.

Natürlich führen präzisere Berechnung zu realistischeren Energiekennzahlen, das erfordert jedoch einen Mehraufwand und somit höhere Kosten bei der Erstellung. Ein genauer Energieausweis bringt für etwaige kommende notwendige Sanierungsschritte wertvolle Informationen. Damit erlebt ein neuer Besitzer keine unliebsamen Überraschungen und kann Aufwendungen wie Heizaufwand und Investitionen besser einschätzen.

Energieausweis Gültigkeit und rechtlicher Rahmen

Solange in der Zwischenzeit keine wesentlichen Veränderungen am Gebäude oder an der Wohnung vorgenommen wurden, ist der Energieausweis 10 Jahre gültig. Wird die Immobilie nicht verkauft oder vermietet, ist kein neuer notwendig. Nach Ablauf der 10 Jahre kann keine Verlängerung erfolgen, sondern es ist bei Bedarf ein neuer auszustellen.

Warum ist die Erstellung eines Energieausweises rechtlich notwendig?

Der Energieausweis wurde im Rahmen der Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie ins österreichische Rechtssystem eingeführt. Der Sinn hinter diesem Instrument liegt darin, dass es die thermische Qualität von Gebäuden gut sichtbar macht. Dieses „Wissen“ treibt die Sanierung bestehender Gebäude voran:
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  1. Da jedem Käufer oder Mieter die Kennzahlen auch als Argument zur Preisreduktion zur Verfügung stehen, werden immer häufiger sanierte Objekte weitergegeben.
     
  2. Ein vollständiger Energieausweis enthält auch einen Anhang mit Maßnahmenempfehlungen für Verbesserungen. Er ist also eine wertvolle Stütze zur Vornahme von Sanierungsschritten.
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Seit dem 1. Dezember 2012 sind darüber hinaus auch der Primärenergiebedarf, die Kohlendioxidemissionen und der Gesamtenergieeffizienzfaktor im Energieausweis zu dokumentieren. Diese Werte geben Aufschluss über die ökologische Qualität der Haustechnik.

Die Vorlagepflicht eines Energieausweises ist zudem in einem eigenen österreichischen Bundesgesetz geregelt. Wird bei Vermietung, Verpachtung oder beim Verkauf von Gebäuden oder Nutzungsobjekten innerhalb einer Frist von zwei Wochen keine entsprechende Bescheinigung vorgelegt, drohen hohe Strafen.

Die Kosten für den Energieausweis sind sehr unterschiedlich, sie hängen meist von der Größe und der Art des Objektes, aber auch vom jeweiligen Aufwand ab. So sind die Kosten für die Erstellung eines Energieausweises beim Hausverkauf allein durch die Online-Übermittlung der Daten geringer als nach einer Begehung und Datenaufnahme vor Ort. Aber achten Sie auf die Bewertungen bei Angeboten dieser Art, damit Sie einen vollständigen und richtigen Energieausweis erhalten, schließlich ist er eine wertvolle Information über den energetischen Zustand Ihres Objektes.

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