Fragen & Antworten zum Thema Gas

Aktuell kommt in Österreich nach wie vor so viel Gas an, dass nicht nur der tägliche Verbrauch damit gedeckt werden kann, sondern auch weiterhin eingespeichert wird. Aus derzeitiger Sicht ist die Gasversorgung gesichert, allerdings kann sich diese Situation wöchentlich verändern.

Aktuell liegt die Preisentwicklung vor allem am Verlauf des Ukraine-Krieges und dem Verhalten Russlands, derzeit steigen die Preise im Einkauf weiterhin.

Sollten wir tatsächlich kein Gas aus Russland mehr erhalten wird die Behörde Maßnahmen setzen, um die grundlegende Gasversorgung in Österreich aufrechtzuerhalten. Mit diesen Energielenkungs­maßnahmen wird versucht, private Haushaltskunden und systemrelevante Unternehmen weiterhin bestmöglich zu versorgen. Dies bedeutet jedoch auch, dass v.a. große Industrieunternehmen ihren Energiebedarf drastisch reduzieren müssen. Auch alle privaten Haushaltskunden werden aufgerufen werden Erdgas einzusparen.

Wenn Ihre Gastherme noch funktioniert sollten Sie nichts überstürzen und die Lebensdauer Ihrer Therme ausnutzen. Sie sollten sich allerdings bereits Gedanken machen, auf welche Heizform Sie danach setzen. Dann in den nächsten 20 Jahren müssen wir den Ausstieg aus fossilen Energieträgern wie Erdgas schaffen, daran führt kein Weg vorbei.

Das hängt vom Zustand der Anlage ab. Sollte die technische Lebensdauer noch mehrere Jahre betragen, zahlt sich eine Reparatur wahrscheinlich noch aus. Für eine genaue Aussage brauchen Sie aber die Überprüfung durch einen Fachmann, unsere Haustechniker beraten Sie gern.

Ja, die Reduktion des Gasverbrauches trägt zur Entspannung der Gesamtsituation bei – und zur Entlastung Ihrer Geldbörse. Wir haben hier einige Tipps für Sie zusammengestellt. Zu den Gas-Spartipps​​​​​​​​​​​​​​

Wenn Sie im Zuge einer ordentlichen Kündigung des Strom- oder Gasliefervertrags ausziehen, hat die Mitteilung der Abmeldung für Strom und Gas mindestens zwei Wochen im  Voraus gegenüber Ihrem Energielieferanten und dem Netzbetreiber zu erfolgen. Meldungen, die nach diesem Zeitraum einlangen, werden in der Regel vom zuständigen Netzbetreiber abgelehnt.

Rückwirkende Abmeldungen bei Strom und Gas sind für die Marktteilnehmer in Österreich  nicht vorgesehen.

Erklärung im Detail:

  1. Keine rückwirkenden Abmeldungen: Sie können Ihre Abmeldung nicht für einen früheren Zeitpunkt als den Tag der Beantragung wirksam machen.
  2. Vorlaufzeit bei Umzug: Wenn Sie umziehen und Ihren Strom- oder Gasanschluss ordentlich kündigen möchten, müssen Sie dies mindestens zwei Wochen vor Ihrem Auszugstermin tun. Diese Benachrichtigung muss sowohl an Ihren Energielieferanten als auch an den Netzbetreiber erfolgen.
  3. Ablehnung verspäteter Abmeldungen: Die Mitteilung der Abmeldung für Strom und Gas hat mindestens zwei Wochen im Voraus gegenüber Ihrem Energielieferanten und dem Netzbetreiber zu erfolgen. Meldungen, die nach diesem Zeitraum einlangen, werden in der Regel vom zuständigen Netzbetreiber abgelehnt. Das bedeutet, dass Sie möglicherweise für einen längeren Zeitraum für die Energiekosten verantwortlich bleiben, wenn Sie die Frist nicht einhalten.