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Recht auf Grundversorgung
Die eww ag bietet entsprechend den gesetzlichen Vorschriften jenen Haushalts- und Kleingewerbekunden, die sich auf eine Versorgung in letzter Instanz (gemäß § 124 Gaswirtschaftsgesetz = GWG) berufen, den Tarif „Energie 25E - Grundversorgung“ an. Generell gelten die Allgemeinen Bedingungen für die Lieferung von Gas der eww ag.
Sie haben das Recht, sich gegenüber jedem Lieferanten, der an Ihrer Adresse Erdgas an Haushaltskunden liefert, auf die Grundversorgung zu berufen (§ 124 GWG).
Wann kann die Grundversorgung relevant sein?
Die Grundversorgung ist zum Beispiel relevant bei Zahlungsschwierigkeiten, wenn die Abschaltung der Anlage droht oder die Anlage bereits abgeschaltet wurde und wenn Sie Schwierigkeiten haben, einen Lieferanten zu finden, der bereit ist, einen Vertrag über die Belieferung mit Erdgas mit Ihnen abzuschließen.
Nähere Informationen über die Grundversorgung, zum Beispiel zur maximalen Höhe einer Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, finden Sie unter www.e-control.at/grundversorgung