Fragen & Antworten zum Thema Strom

Strom abmelden

Strom / Gas abmelden bei Umzug oder Auszug

Wenn Sie im Zuge einer ordentlichen Kündigung des Strom- oder Gasliefervertrags ausziehen, hat die Mitteilung der Abmeldung für Strom und Gas mindestens zwei Wochen im  Voraus gegenüber Ihrem Energielieferanten und dem Netzbetreiber zu erfolgen. Meldungen, die nach diesem Zeitraum einlangen, werden in der Regel vom zuständigen Netzbetreiber abgelehnt.

Rückwirkende Abmeldungen bei Strom und Gas sind für die Marktteilnehmer in Österreich  nicht vorgesehen.

Erklärung im Detail:

  1. Keine rückwirkenden Abmeldungen: Sie können Ihre Abmeldung nicht für einen früheren Zeitpunkt als den Tag der Beantragung wirksam machen.
  2. Vorlaufzeit bei Umzug: Wenn Sie umziehen und Ihren Strom- oder Gasanschluss ordentlich kündigen möchten, müssen Sie dies mindestens zwei Wochen vor Ihrem Auszugstermin tun. Diese Benachrichtigung muss sowohl an Ihren Energielieferanten als auch an den Netzbetreiber erfolgen.
  3. Ablehnung verspäteter Abmeldungen: Die Mitteilung der Abmeldung für Strom und Gas hat mindestens zwei Wochen im Voraus gegenüber Ihrem Energielieferanten und dem Netzbetreiber zu erfolgen. Meldungen, die nach diesem Zeitraum einlangen, werden in der Regel vom zuständigen Netzbetreiber abgelehnt. Das bedeutet, dass Sie möglicherweise für einen längeren Zeitraum für die Energiekosten verantwortlich bleiben, wenn Sie die Frist nicht einhalten.

Energiegemeinschaften

Gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen (GEA)

Es werden keine Netzkosten verrechnet, da der Strom nicht über das öffentliche Netz sondern über die gemeinsame Hauptleitung (da gleicher Hausanschluss) transportiert bzw. verteilt wird.