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Wenn Sie im Zuge einer ordentlichen Kündigung des Strom- oder Gasliefervertrags ausziehen, hat die Mitteilung der Abmeldung für Strom und Gas mindestens zwei Wochen im Voraus gegenüber Ihrem Energielieferanten und dem Netzbetreiber zu erfolgen. Meldungen, die nach diesem Zeitraum einlangen, werden in der Regel vom zuständigen Netzbetreiber abgelehnt.
Rückwirkende Abmeldungen bei Strom und Gas sind für die Marktteilnehmer in Österreich nicht vorgesehen.
Erklärung im Detail:
Es werden keine Netzkosten verrechnet, da der Strom nicht über das öffentliche Netz sondern über die gemeinsame Hauptleitung (da gleicher Hausanschluss) transportiert bzw. verteilt wird.