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Beim Ablauf der Errichtung einer kleinen PV-Anlage – also unter 30 KWp – sind einige (wenige) Vorschriften und Verfahrensschritte einzuhalten, die einander bedingen und ohne die die Anlage nicht ans Netz gehen und Strom ins Netz eingespeist werden kann. Die Errichter ihrer PV-Anlagen von der eww Gruppe leiten Sie durch jeden Schritt und betreuen Sie somit bei der Errichtung einer Anlage umfassend. Für die Errichtung einer kleinen PV-Anlage sind Vorschriften Ihres Netzbetreibers und in baurechtlicher Hinsicht relevant.
Für Photovoltaikanlagen mit einer installierten Engpassleistung bis 1.000 kW besteht elektrizitätsrechtlich keine Bewilligungspflicht. Daher ist der Erste Schritt einen Zählpunkt bei Ihrem Netzbetreiber zu beantragen. Nachdem Sie Ihren Zählerpunktantrag für Ihre Photovoltaik-Anlage gestellt haben, erhalten Sie automatisch eine Zählpunktnummer zugeteilt. Diese Nummer ist auf Ihrer Jahresrechnung beim Energielieferanten vermerkt, und es ist wichtig, dass Sie sie korrekt angeben. Der Zählerpunktantrag markiert den ersten Schritt auf dem Weg zur Netzeinspeisung Ihres Solarstroms.
Um eine Netzzusage zu erhalten, müssen bestimmte Informationen und Dokumente bereitgestellt werden.
Dazu gehören die technischen Details, aber auch Informationen über den Standort Ihrer Solarstromanlage benötigt:
Diese Informationen werden im Rahmen der Ausführungsanmeldung Ihres PV-Errichters eingereicht, Sie haben damit also keine Mühe.
Damit Sie mit der Einspeisung von Solarstrom beginnen können, müssen die Netzzugangszusageund die Betriebserlaubnis vorliegen. Benötigt wird dazu:
Ist dann noch ein Energieabnahmevertrag mit einem Energiehändler Ihrer Wahl abgeschlossen worden, kann mit der Einspeisung begonnen werden.
Bitte klären Sie vorab die vertraglichen Konditionen mit Ihrem Energielieferanten, da eine Neuanmeldung unter Umständen zu einer Änderung Ihrer Energielieferkosten führen kann. In Bezug auf die Netzkosten hat eine Neuanmeldung jedoch keine relevanten Auswirkungen, da diese regulatorisch vorgegeben sind.
Die Einspeisebegrenzung für Photovoltaikanlagen in Österreich ist nur vorübergehend und wird aufgehoben, sobald das Verteilnetz in Ihrer Region entsprechend ausgebaut und erneuert wurde. Sie können Ihre Anlage wie geplant errichten und müssen sie wie jede andere Einspeiseanlage auch von Ihrem Errichter als betriebsbereit melden.
Es ist wichtig sicherzustellen, dass Ihre Anlage gemäß den Vorgaben Ihres Netzbetreibers auf den festgelegten Wert abgeregelt wird. In diesem Fall ist der Einsatz eines großen Stromspeichers besonders empfehlenswert, um den erzeugten Solarstrom effizient selbst zu nutzen und mögliche Spitzenlasten abzudecken.
Photovoltaikanlagen bis 1000 kW installierter Engpassleistung sind nur zum Teil anzeigenpflichtig. Es gibt unterschiedliche Anforderungen für freistehende Anlagen – für solche, die am Boden und solche, die an Gebäuden angebracht sind.
Insgesamt ist die erfolgreiche Realisierung einer Photovoltaikanlage ein komplexer Prozess, der eine sorgfältige Planung und Umsetzung erfordert. Die Beachtung der genannten Schritte und Aspekte ist entscheidend, um eine effiziente und reibungslose Integration der Photovoltaikanlage ins Stromnetz zu gewährleisten
Um alle Vorschriften für die Installation einer PV-Anlage zu erfüllen, ist die Wahl eines verlässlichen und kompetenten Partners zur Errichtung und Projektabwicklung besonders wichtig. Mit der eww Gruppe haben Sie die Expertise und das Know-how zur Verfügung, die Sie für Ihr Photovoltaikprojekt benötigen. Kontaktieren Sie uns gerne!
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