Bonus für E-Auto- & Ladestellenbesitzer

THG-Bonus beantragen und jährlich eine Prämie kassieren

Egal ob Sie als Privater oder als Firma ein E-Auto oder eine E-Ladestelle besitzen: Sie können sich jährlich einen Bonus für eingesparte CO2-Emissonen sichern!
 

Wie funktioniert das genau?

​​​​​​​Mineralölkonzerne müssen in Österreich jährlich eine steigende CO2-Einsparquote nachweisen. Schaffen sie das nicht, werden sie zur Kassa gebeten und müssen Strafzahlungen begleichen. Genau hier kommen Sie ins Spiel: Sie können ihre CO2-Einpsarungen zertifizieren lassen und an Mineralölkonzerne weiterverkaufen, die diese Zertifikate benötigen.
 

Voraussetzungen

  • Sie sind eine Privatperson und E-Fahrzeug-Besitzer?
  • Es befinden sich E-Autos in Ihrem Firmen-Fuhrpark?
  • Sie betreiben eine öffentliche E-Ladestelle?

Perfekt! Dann können Sie die THQ-Prämie beantragen.​​​​​​​ Wir unterstützen Sie dabei!
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Jetzt Prämie beantragen

In 3 Schritten zu Ihrem Bonus

1

Beantragen

Beantragen Sie Ihren Bonus ganz einfach online.

​​​​​​​2

Prüfen lassen

Ihre Angaben werden vom Umweltbundesamt geprüft.

​​​​​​​3

Auszahlung

Nach erfolgreicher Prüfung wird der Bonus an Sie ausbezahlt.

Häufige Fragen

Der Bonus ist ausschließlich für reine Elektrofahrzeuge vorgesehen. Eine Ausnahme gibt es jedoch: Wenn der Fahrzeughalter das Hybridfahrzeug an einer festen, nicht öffentlichen Ladestation mit einem MID-konformen Zähler und einer Seriennummer lädt und am Jahresende exakt nachweisen kann, wie viel Strom in das Hybridfahrzeug geladen wurde. In diesem Fall wird der Bonus anteilig zur Pauschale von 1.500 kWh berechnet.

Beispiel: Wenn täglich 50 km mit einem Verbrauch von 20 kWh/100 km gefahren werden, ergibt das 10.000 km und 2.000 kWh pro Jahr, für die ein Bonus berechnet werden kann, sofern der Nachweis eindeutig erbracht wird. Das Laden an einer gewöhnlichen Steckdose reicht dafür nicht aus.

Begriffe wie THG-Quote, E-Prämie, Ladestellenbonus oder E-Autoprämie stehen alle für dieselbe Förderung.

Das Gesetz bezieht sich auf nicht öffentliche Ladestellen und die dort geladenen Strommengen. Wenn Sie also ein zweispuriges E-Fahrzeug besitzen und es überwiegend an einer nicht öffentlichen Ladestelle laden, können Sie Ihre Rechte jährlich an einen Antragsberechtigten verkaufen.

Der Bonus steht allen Besitzer:innen von reinen Elektrofahrzeugen zu, die das Fahrzeug überwiegend an einer nicht öffentlichen Ladestelle laden. In diesem Fall sind Sie ein:e „Begünstigte:r“ nach §2 der österreichischen Kraftstoffverordnung (KVO 2022).

Der Bonus bezieht sich auf den Fahrzeughalter und das regelmäßige Laden an einer nicht öffentlichen Ladestelle. Haben Sie Zugang zu einer anderen nicht öffentlichen Ladestation, können Sie diese Adresse am Jahresende angeben. Eine Änderung im Laufe des Jahres erfordert daher keine sofortigen Schritte.

Den Bonus kann nur der Zulassungsinhaber, also das Unternehmen, oder ein bevollmächtigter Ansprechpartner beantragen. Bei einem Operations-Leasing ist das Leasingunternehmen der Zulassungsinhaber, und nur dieses kann den Bonus beantragen.

Das hängt vom jeweiligen Bonusanbieter ab. Üblicherweise werden zum Jahresende Ihre Daten zur Bestätigung abgefragt. Danach erfolgt die Prüfung durch das Umweltbundesamt. Dieses hat theoretisch bis August des Folgejahres Zeit, die Daten zu prüfen. Eine Auszahlung ist deshalb längstens im dritten Quartal des Folgejahres zu erwarten.

Der Anerkennungsprozess für die geladene Strommenge und deren Anrechenbarkeit kann in Österreich bis September des auf das Ladejahr folgenden Kalenderjahres dauern. Daher richten sich seriöse Bonusangebote oft an langjährige Kunden. Anbieter, die eine schnellere Auszahlung anbieten, sollten klären, wie bei einer vollständigen oder teilweisen Nichtanerkennung durch das Ministerium vorgegangen wird. Unter Umständen kann es sein, dass ein bereits gewährter Bonus zurückgefordert oder verrechnet wird.

Um den Bonus zu erhalten, müssen Sie den ersten und letzten Tag angeben, an dem das Fahrzeug im betreffenden Jahr an der angegebenen, nicht öffentlichen Ladestation geladen wurde. Wird das Fahrzeug nicht das gesamte Jahr geladen, wird der Bonus anteilig berechnet – es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart. Erfolgt die Anmeldung im laufenden Jahr, ist das Zulassungsdatum der frühestmögliche Startzeitpunkt. Bei Abmeldung des Fahrzeugs muss dies dem Bonusanbieter mitgeteilt werden, damit keine fehlerhaften Anträge entstehen.

Pro Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) eines reinen Elektrofahrzeugs kann nur ein Antrag für einen bestimmten Zeitraum zwischen Start- und Endzeitpunkt gestellt werden. Mehrfache Anträge führen zu Fehlern und können den Bonusanspruch gefährden.

Unternehmen bieten den Bonus an, indem Sie die Anrechenbarkeit der Strommenge im Rahmen der österreichischen Kraftstoffverordnung übernehmen. Sie lassen sich diese Strommenge anrechnen oder verkaufen sie an andere Unternehmen, die die Nachweise benötigen. Aus diesen Erlösen können sie dann den Bonus für Antragsteller finanzieren – eine Möglichkeit, die einzelne Fahrzeughalter allein nicht hätten.

Ja, das ist möglich. Der Zulassungsinhaber kann sich mit einer Fahrzeug-Identifikationsnummer registrieren und beliebig viele weitere auf ihn zugelassene Fahrzeuge hinzufügen.

Wenn Sie im Laufe des Jahres den Zugang zu einer nicht öffentlichen Ladestation verlieren, geben Sie im Feld „Endzeitpunkt“ das Datum ein, an dem Sie zuletzt Zugang hatten. Ihr Bonus wird dann anteilig berechnet. Falls Sie Zugang zu einer anderen nicht öffentlichen Ladestation erhalten, ändern Sie einfach die Ladestellenadresse.

Da an nicht öffentlichen Ladestellen oft keine genauen Messungen des Stromverbrauchs stattfinden, wird ein Durchschnittswert von 1.500 kWh als Pauschale festgelegt. Wenn der Stromverbrauch jedoch gemessen und nachvollziehbar nachgewiesen wird, sollte dieser Wert angesetzt werden. Im Zweifel kontaktieren Sie uns gerne.

Das tut uns leid! Wir möchten Ihnen den Zugang zu Ladestellenboni, E-Prämien oder THG-Quoten so einfach wie möglich machen. Zögern Sie nicht, uns über das Kontaktformular auf dieser Seite zu schreiben – wir beantworten Ihre individuelle Frage gerne so rasch als möglich.
 

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Christian Steininger
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