Häufige Fragen und Antworten (FAQ)

Strompreisanpassungen 2024

Der Arbeitspreis wird gesenkt, weil die Kosten für den Einkauf von Strom in den letzten Monaten deutlich gefallen sind. Dies geben wir selbstverständlich an Sie weiter. Für Sie bedeutet das, dass der Energiepreis um 21,71 % gesenkt wird.

Der Grundpreis deckt Fixkosten wie Verwaltung, IT-Systeme und Personal. Diese Fixkosten steigen 2025 um 7,70 %. Deshalb wird der Grundpreis angepasst.

Leider nicht. Zwar sinken die Energiepreise deutlich, aber gleichzeitig steigen die Netzkosten, Zuschläge und Abgaben und die staatliche Strompreisbremse läuft aus. Das führt insgesamt zu höheren Kosten.

Erhöhung der Netzkosten, Zuschläge und Abgaben

Die Netzgebühren werden jedes Jahr von der Energie-Control Austria festgelegt. Für 2025 gibt es eine Erhöhung. Wir als Netzbetreiber müssen diese Vorgaben umsetzen und haben keinen Einfluss darauf.

Die Netzkosten steigen für alle Österreicherinnen und Österreicher von ca. 8 Cent pro kWh auf ca. 10 Cent pro kWh. Das erhöht die monatlichen Kosten. Für einen durchschnittlichen Haushalt (3.000 kWh Verbrauch) bedeutet das etwa 5 Euro mehr Netzentgelt pro Monat.

Zusätzlich zu den Netzkosten kommen 11 Euro pro Monat für gestiegene Zuschläge und Abgaben dazu.

Ende der Strompreisbremse

Die Strompreisbremse der Bundesregierung hat seit Dezember 2022 die Stromkosten bis zu einem Verbrauch von 2.900 kWh auf maximal 10 Cent pro kWh (netto) begrenzt.

Ab dem 31.12.2024 gibt es diese Begrenzung voraussichtlich nicht mehr. Das bedeutet, dass alle Kunden in Österreich den normalen Strompreis bezahlen müssen. Für einen durchschnittlichen Haushalt (3.000 kWh Verbrauch) bedeutet das etwa 33 Euro mehr pro Monat.

Anpassung des Teilzahlungsbetrags

Ihr Teilzahlungsbetrag steigt, weil die Netzkosten, Zuschläge und Abgaben höher werden und die Strompreisbremse endet. Diese Mehrkosten übersteigen die Einsparung durch den gesenkten Energiepreis. Das bedeutet bei einem Verbrauch 3.000 kWh eine Erhöhung von ca. 60 Euro auf ca. 95 Euro.

Ihr neuer Teilzahlungsbetrag wird Ihnen im Jänner 2025 mitgeteilt.

Die neuen Beträge gelten ab Februar 2025.

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